Gewinne, die mit einem in der Schweiz registrierten Unternehmen in der Schweiz erzielt werden, unterliegen der Gewinnsteuer in der Schweiz. Beziehen Sie als Inhaber oder Mitglied der Geschäftsleitung Lohn und üben Ihre Tätigkeit vollständig ausserhalb der Schweiz aus, fällt auf diesen Lohn in der Schweiz keine Einkommensteuer an, solange die Dienstleistung nicht physisch in der Schweiz erbracht wird. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten werden Lohneinkünfte grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert – in diesem Fall also in Dubai. Da in Dubai keine Einkommensteuer für Privatpersonen erhoben wird, sind diese Lohneinkünfte dort steuerfrei. Wie Sie Ihr Unternehmen optimal strukturieren, um von den verschiedenen Regelungen zu profitieren, sollten Sie im Einzelfall mit einer Fachperson besprechen.