Unternehmenssitz Schweiz, Wohnsitz Dubai:
Steuerfreier Jackpot oder riskantes Spiel?
Steuern für Unternehmen
Die Steuerpflicht in der Schweiz
Wenn Ihr Unternehmen im Schweizer Handelsregister eingetragen ist und sowohl Sie als CEO oder Inhaberin/Inhaber als auch die gesamte Geschäftsleitung in Dubai leben, bleibt das Unternehmen dennoch in der Schweiz steuerpflichtig, sofern es Verkäufe in der Schweiz generiert. Das bedeutet: Unabhängig vom Wohnsitz der Geschäftsleitung oder der Inhaber müssen Gewinne, die durch eine Betriebsstätte oder Verkaufstätigkeit in der Schweiz erzielt werden, auch in der Schweiz versteuert werden. Die steuerliche Ansässigkeit wird zwar durch den Sitz und die tatsächliche Geschäftsleitung bestimmt, aber sobald Ihr Unternehmen in der Schweiz Umsätze erzielt oder dort eine Betriebsstätte unterhält, entsteht eine Steuerpflicht für diese Gewinne in der Schweiz.
Die Steuerpflicht in Dubai
Für das Unternehmen besteht in Dubai erst dann eine Steuerpflicht, wenn dort eine Betriebsstätte oder Geschäftstätigkeit aufgebaut wird. In den Vereinigten Arabischen Emiraten fällt Körperschaftsteuer erst an, wenn das Unternehmen dort tatsächlich aktiv ist und der Gewinn den Freibetrag von 375.000 AED (ca. 94.000–100.000 CHF) übersteigt.
Nicht physische Dienstleistungen
Wenn Sie Ihre Tätigkeit für Ihr Unternehmen vollständig aus Dubai ausüben – beispielsweise Beratungen über digitale Kanäle – unterliegen Sie auf Ihren Lohn in der Schweiz weder der Einkommensteuer noch der Quellensteuer. Entscheidend ist, dass die Dienstleistung tatsächlich nicht physisch in der Schweiz erbracht wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten regelt, dass das Besteuerungsrecht für Arbeitseinkommen dem Wohnsitzstaat zusteht. Da in Dubai keine Einkommensteuer für Privatpersonen erhoben wird, zahlen Sie auf Ihren Lohn weder in der Schweiz noch in Dubai Steuern.
Fazit
Attraktive steuerliche Vorteile
Gewinne, die mit einem in der Schweiz registrierten Unternehmen in der Schweiz erzielt werden, unterliegen der Gewinnsteuer in der Schweiz. Beziehen Sie als Inhaber oder Mitglied der Geschäftsleitung Lohn und üben Ihre Tätigkeit vollständig ausserhalb der Schweiz aus, fällt auf diesen Lohn in der Schweiz keine Einkommensteuer an, solange die Dienstleistung nicht physisch in der Schweiz erbracht wird. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten werden Lohneinkünfte grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert – in diesem Fall also in Dubai. Da in Dubai keine Einkommensteuer für Privatpersonen erhoben wird, sind diese Lohneinkünfte dort steuerfrei. Wie Sie Ihr Unternehmen optimal strukturieren, um von den verschiedenen Regelungen zu profitieren, sollten Sie im Einzelfall mit einer Fachperson besprechen.
Komplexes Terrain mit spezifischen Steuerpflichten
Wie dargelegt, ist dies jedoch ein komplexes Terrain mit spezifischen Steuerpflichten für das Unternehmen in der Schweiz und den Inhaber/die Geschäftsleitung in Dubai.
Komplexität und Risiken
Dieses Setup ist kein "steuerfreier Jackpot" ohne genaue Prüfung. Die Steuerpflichten in der Schweiz für das Unternehmen und die Lohnbesteuerung für die in Dubai ansässige Geschäftsleitung sind zentrale Punkte, die oft unterschätzt werden. Fehlende oder falsche Deklarationen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
Empfehlung: Individuelle Beratung
Um die Vorteile dieses Modells optimal zu nutzen und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist eine detaillierte, auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Beratung unerlässlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen und Sie persönlich steuerlich korrekt aufgestellt sind und keine bösen Überraschungen drohen.
Bereit für eine massgeschneiderte Lösung?
Die Kombination aus Unternehmenssitz Schweiz und Wohnsitz Dubai bietet sowohl grosse Chancen als auch komplexe Herausforderungen. Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigen und Ihr Setup optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, ist eine professionelle Beratung unerlässlich.
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