SO SPARST DU MIT DEINEM UNTERNEHMEN STEUERN
EINFÜHRUNG
Als Inhaber einer GmbH oder AG in der Schweiz hast du zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerbelastung deines Unternehmens aktiv zu beeinflussen. Mit der richtigen Strategie kannst du selbst steuern, wie viel Gewinn am Ende des Jahres tatsächlich versteuert wird. Von der optimalen Gestaltung des Jahresabschlusses über gezielte Investitionen bis hin zur geschickten Aufteilung von Lohn und Dividende – du hast es in der Hand, wie viel Steuern du zahlst.
AGBR
Mit der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) hast du als Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig bis zu drei bis maximal fünf Jahresbeiträge der Arbeitgeber-BVG-Beiträge im Voraus bei deiner Pensionskasse einzuzahlen. Diese vorab geleisteten Beiträge dienen als stille Reserve und können in wirtschaftlich schwierigen Jahren eingesetzt werden, um die regulären Arbeitgeberbeiträge zu decken und so Gewinnschwankungen abzufedern.
Wichtig: Die Einzahlung muss spätestens sechs Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen, damit sie steuerlich für das abgeschlossene Geschäftsjahr anerkannt wird. Die AGBR ist zweckgebunden und kann ausschliesslich zur Finanzierung zukünftiger Arbeitgeberbeiträge verwendet werden – eine Rückerstattung an das Unternehmen ist ausgeschlossen.
RÜCKSTELLUNGEN
Als Unternehmer kannst du Garantierückstellungen von bis zu 2% des Umsatzes bilden, um deinen Gewinn zu reduzieren. Auch Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Vergangenheit, wie Rechtsstreitigkeiten oder geplante Reparaturen, sind möglich. Wichtig ist, dass die Ursache vor dem Bilanzstichtag liegt. Lass dich dabei von einer Fachperson beraten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
OFFENE FORDERUNGEN
Hast du bis zum Bilanzstichtag noch offene Rechnungen, die deine Kunden nicht bezahlt haben? Dann kannst du deine Debitoren pauschal um bis zu ein Drittel unterbewerten. Das bedeutet, der Gesamtwert deiner offenen Forderungen wird um 33% reduziert, was deinen steuerbaren Gewinn senkt.
Auch für dein Warenlager – also Produkte, die du noch nicht verkauft hast – ist eine Unterbewertung von maximal einem Drittel zulässig. Dadurch wird der Lagerwert tiefer angesetzt und du zahlst entsprechend weniger Steuern.
Diese Unterbewertung ist in der Schweiz steuerlich anerkannt und hilft, Risiken wie Zahlungsausfälle oder Wertverluste bei Lagerwaren abzudecken.
FAZIT
Du hast jetzt drei Möglichkeiten kennengelernt, wie du deine Steuerlast senken kannst – und es gibt noch viele weitere effektive Strategien, die sich lohnen. Ich empfehle dir, dich an eine qualifizierte Fachperson zu wenden, die auf Jahresabschlüsse und Steueroptimierung spezialisiert ist. Ein guter Experte spart dir oft ein Vielfaches der Kosten für seine Beratung an Steuern ein. Bei Fragen oder Unsicherheiten kannst du mir jederzeit gerne eine Nachricht schreiben.
SICHERHEIT UND VERTRAUEN
CHF 95.—
pro Stunde
- ✓ Abrechnung nach effektivem Aufwand oder Fixpreis nach Absprache
- ✓ Telefonate sowie Support per WhatsApp und E‑Mail werden nicht zusätzlich verrechnet
- ✓ Persönliche Erreichbarkeit auch am Wochenende
- ✓ Direkte 1:1‑Betreuung durch den Inhaber
Als Treuhand‑Boutique arbeiten wir mit einer limitierten Anzahl Mandanten, um eine hohe Qualität und direkte Betreuung sicherzustellen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, erhalten schnelle Antworten und wissen jederzeit, wo Sie stehen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei Budgets, Liquiditätsplanung und Controlling – damit Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch strategisch gesund aufgestellt sind.

Stefan Spasojevic
Gründer von Treuhand-Boutique GmbH
Stefan Spasojevic bringt über 10 Jahre Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand, AHV‑Revision sowie als CFO und Leiter Personal mit.
